7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
7.6 Konsolidierte Berichterstattung und subsidiäre Ausnahme
104.
Wenn das Unternehmen bewertet, ob die Unterschiede zwischen den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen auf Gruppenebene und den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen eines oder mehrerer seiner Tochterunternehmen erheblich sind, kann es verschiedene Umstände berücksichtigen, z. B. ob das oder die Tochterunternehmen in einer anderen Branche als die übrige Gruppe tätig ist/sind oder ob die in Abschnitt 3.7 Grad der Aufschlüsselung genannten Umstände berücksichtigt werden sollten.
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SAAAJ-58279