7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
7.6 Konsolidierte Berichterstattung und subsidiäre Ausnahme
103.
Stellt das Unternehmen erhebliche Unterschiede zwischen den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen auf Gruppenebene und den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen eines oder mehrerer seiner Tochterunternehmen fest, so legt das Unternehmen eine angemessene Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen des bzw. der betreffenden Tochterunternehmen(s) vor.
Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279