ErbStH H E 13.3 (Zu § 13 ErbStG)

Zu § 13 ErbStG

H E 13.3

Arbeitszimmer

Ein im Wohnbereich belegenes Arbeitszimmer stellt bewertungsrechtlich lediglich einen Raum dar, dem innerhalb der Nutzung zu Wohnzwecken eine dieser Nutzung nicht widersprechende Funktion zugewiesen ist (> , BStBl 1989 II S. 135).

Ein von einem der Ehegatten genutztes häusliches Arbeitszimmer, das im Wohnbereich belegen ist, ist auch dann der Wohnnutzung der Ehegatten zuzurechnen, wenn es an den Arbeitgeber des Ehegatten vermietet ist (> , BStBl II S. 480). Entsprechendes gilt für andere haushaltszugehörige Personen.

Befreiung von einer Schuld gegenüber dem anderen Ehegatten

> , BStBl 2011 II S. 134

Europäischer Wirtschaftsraum

Dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an.

Keine Steuerbefreiung für Familienheim bei Zweit- oder Ferienwohnung

> , BStBl II S. 1051

Wohnfläche

> Wohnflächenverordnung vom (BGBl. I S. 2346)

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BAAAH-43478