ErbStH H B 9.4 (Zu § 9 BewG)

Zu § 9 BewG

H B 9.4

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes

Für 2017 beträgt der Basiszins 0,59 %; daraus ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz von 5,09 %. Für Bewertungsstichtage ab kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach § 18 Absatz 4 InvStG 2018 jährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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BAAAH-43478