ErbStH H E 3.3 (Zu § 3 ErbStG)

Zu § 3 ErbStG

H E 3.3

Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem Zugewinnausgleich

> R E 5.2

Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den Todesfall

> , BStBl 1991 II S. 181

Wert des Erwerbs

Beispiel:

A erwirbt mit dem Tod des Erblassers E durch Schenkung auf den Todesfall ein zum Nachlass des E gehörendes Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 900 000 EUR gegen Übernahme der auf dem Grundstück lastenden, mit 300 000 EUR valutierenden Hypothekenschulden.

Wert des Erwerbs des A durch Schenkung auf den Todesfall:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Grundbesitzwert des Grundstücks
900 000 EUR
Abzüglich Verbindlichkeiten
./. 300 000 EUR
Bereicherung
600 000 EUR

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478