ErbStH H B 190.2 (2) (Zu § 190 BewG)

Zu § 190 BewG

H B 190.2 (2)

Nicht aufgeführte Gebäudeklasse

Nach Tz. 20 der Anlage 24, Teil II., zum BewG gilt die Auffangklausel, wonach für nicht aufgeführte Gebäudearten (GA) die Regelherstellungskosten sowie die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (GND) aus vergleichbaren Gebäudearten abzuleiten sind. Hierzu folgende Ableitungsbeispiele:


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Nicht aufgeführte Gebäudeart
Vergleichbar mit Gebäudeart
GND
GA
Apotheke, Boutique, Laden
Kauf-/Warenhäuser
50 Jahre
13.2
Baumarkt, Discountermarkt, Gartenzentrum
Verbrauchermärkte
30 Jahre
13.1
Gewerblich genutzte freistehende Überdachung
Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager
40 Jahre
16.1
Jugendheim, Tagesstätte, Bürgerhaus
Gemeindezentren, Vereinsheime
40 Jahre
7.1
Möbelhaus, eingeschossig
Verbrauchermärkte
30 Jahre
13.1
Möbelhaus, mehrgeschossig
Kauf-/Warenhäuser
50 Jahre
13.2
Pferdestall u. Ä.
Reithallen
30 Jahre
18.1
Restaurant
Beherbergungsstätten/Hotels/Verpflegungseinrichtungen
40 Jahre
11.1
Tankstelle/Waschstraße
Betriebs-/Werkstätten, eingeschossig
40 Jahre
15.1
Therme
Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder
40 Jahre
12.4
Wochenendhaus
Ein- und Zweifamilienhäuser
70 Jahre
1.01-3.33

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478