ErbStH H B 166 (2) (Zu § 166 BewG)

Zu § 166 BewG

H B 166 (2)

Ermittlung des Liquidationswerts für einen Betrieb

Beispiel:

Ein im Wege der Schenkung am übertragener Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (100 ha) wird im Jahr 2019 für 3 000 000 EUR im Ganzen veräußert. Im Jahr 2015 wurde der bisherige Betrieb komplett umstrukturiert und die Verbindlichkeiten für den Bau des Wirtschaftsgebäudes von 154 720 EUR abgelöst. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist rückwirkend nach den tatsächlichen Verhältnissen und den Wertverhältnissen am Bewertungsstichtag zu bewerten. Die nach dem Bewertungsstichtag eingetretene Umstrukturierung innerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Tilgung der Schuld im Jahr 2015 sind unerheblich.

  1. Liquidationswerte des Grund und Bodens und der übrigen Wirtschaftsgüter am Bewertungsstichtag

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    Eigentumsfläche 100 ha
     
    Bodenrichtwert 12 000 EUR/ha × 100 ha
    1 200 000 EUR
    Abschlag für Liquidationskosten 10 %
    ./.  120 000 EUR
    Verbindlichkeiten
    ./.    0 EUR
    Liquidationswert Grund und Boden
    1 080 000 EUR
    Wert der übrigen Wirtschaftsgüter nach § 166 Absatz 2 Nummer 2 BewG
     
    Wert der Wirtschaftsgebäude
    200 000 EUR
    Wert der Maschinen
    +  112 000 EUR
    Wert der Betriebsvorrichtung
    +  28 000 EUR
    Wert des Umlaufvermögens
    +  20 800 EUR
    Summe der Werte für das Besatzkapital
    360 800 EUR
    Abschlag für Liquidationskosten 10 %
    ./.  36 080 EUR
    Verbindlichkeiten
    ./.  154 720 EUR
    Liquidationswert Besatzkapital
    170 000 EUR
  2. Ermittlung des Werts des Wirtschaftsteils

    Der Wert des Wirtschaftsteils setzt sich aus den beiden Liquidationswerten zusammen und beträgt demnach 1 250 000 EUR.

Verkehrswertnachweis bei Liquidationswert

> , BStBl II S. 599

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478