ErbStH H B 163 (1) (Zu § 163 BewG)

Zu § 163 BewG

H B 163 (1)

Abrundung/Aufrundung

Ergeben sich bei der Ermittlung eines Wirtschaftswerts Euro-Beträge mit Nachkommastellen, sind diese kaufmännisch auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden.

Flächenangaben

Die zur Berechnung eines Wirtschaftswerts erforderlichen Flächenangaben sind in Hektar, Ar und Quadratmeter anzugeben.

Fundstelle(n):
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BAAAH-43478