ErbStH H E 2.2 (Zu § 2 ErbStG)

Zu § 2 ErbStG

H E 2.2

Ansprüche nach dem Vermögensgesetz

Ansprüche nach dem Vermögensgesetz, die auf Rückübertragung von Grundbesitz gerichtet sind, gehören nicht zum Inlandsvermögen. Etwas anderes gilt nach § 121 Nummer 3 BewG nur, wenn ein solcher Anspruch zu einem inländischen Betriebsvermögen gehört (> R E 10.2 Absatz 2).

Inländische Betriebsstätte

> , BStBl II S. 560 und vom , BStBl II S. 708

Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung

> , BStBl II S. 379 und , BStBl 1976 II S. 275

Nutzungsrecht

Die Erfassung eines Nutzungsrechts wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Wirtschaftsgut, an dem es besteht, seinerseits steuerfrei bleibt (> , BStBl III S. 242).

Schulden und Lasten im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Inlandsvermögen

Allgemeines > , BStBl 1966 III S. 483 und , BStBl III S. 596. Zu Pflichtteilsansprüchen > R E 10.10 Absatz 3

Sicherungshypothek

Die Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek stellt eine der eingetragenen Hypothek gleichzustellende unmittelbare dingliche Sicherung einer Forderung oder eines Rechts im Sinne des § 121 Nummer 7 BewG dar (> , BStBl III S. 647).

Ein für mehrere Jahre als Teil eines Kaufpreises vereinbarter Anspruch auf Umsatzbeteiligung ist auch insoweit durch Eintragung einer Höchstbetragshypothek unmittelbar an inländischem Grundbesitz gesichert, als er sich auf die Beteiligung an Umsätzen zukünftiger Jahre erstreckt (> , BStBl 1970 II S. 240).

Übernommene Steuer

> R E 10.5

Urheberrechte, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen sind

> , BStBl III S. 476, vom , BStBl III S. 219 und vom , BStBl II S. 369.

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BAAAH-43478