ESRS S1
Anlage A.4: Anwendungsanforderungen für den ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS S1 Eigene Belegschaft und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile dieses Standards. Sie unterstützt die Anwendung der Angabepflicht ESRS S1-5 in Bezug auf soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen mit Beispielen für Angaben:
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Soziale
Aspekte und Menschenrechtsfragen | Beispiele für Ziele: |
Sichere Beschäftigung | Erhöhung des Anteils
der Arbeitskräfte mit Arbeitsverträgen (insbesondere unbefristeten Verträgen)
und Sozialschutz |
Arbeitszeit | Erhöhung des Anteils
der Arbeitskräfte mit flexiblen Arbeitszeitregelungen |
Angemessene Entlohnung | Sicherstellen, dass
alle eigenen Arbeitskräfte eine angemessene Entlohnung erhalten |
Sozialer Dialog/Existenz von Betriebsräten/Rechte der
Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
| Ausweitung des
sozialen Dialogs auf weitere Betriebe und/oder Länder |
Vereinigungsfreiheit/Tarifverhandlungen einschließlich der
Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte | Erhöhung des Anteils
der eigenen Belegschaft, der tarifvertraglich abgedeckt ist, Aushandlung von
Tarifverträgen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten |
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
| Ausweitung der
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben auf einen größeren
Anteil der eigenen Belegschaft |
Gesundheitsschutz und Sicherheit | Verringerung der
Zahl der Verletzungen und der durch Verletzungen verlorenen Arbeitszeit |
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche
Arbeit | Erhöhung des
Frauenanteils in der Belegschaft und in Führungspositionen, Verringerung des
Lohngefälles zwischen Frauen und Männern |
Schulungen und Kompetenzentwicklung | Erhöhung des Anteils
der Beschäftigten, die Schulungen erhalten, und regelmäßige Überprüfungen der
Kompetenzentwicklung |
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit
Behinderungen | Erhöhung des Anteils
der Menschen mit Behinderungen an der eigenen Belegschaft |
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz | Ausweitung der
Maßnahmen auf alle Arbeitsplätze |
Vielfalt | Erhöhung des Anteils
unterrepräsentierter Gruppen an der eigenen Belegschaft und der obersten
Führungsebene |
Kinderarbeit | Ausweitung der
Maßnahmen zur Verhinderung der Gefährdung von Jugendlichen durch gefährliche
Arbeiten auf einen höheren Prozentsatz der Tätigkeiten |
Zwangsarbeit | Ausweitung der
Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit auf eine größere Zahl von
Tätigkeiten |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287