ESRS S1 AR 58.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

AR 58.

Quantitative Daten, wie z. B. die Zahl der befristet Beschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten, dürften für sich genommen kaum ausreichen. So könnte beispielsweise ein hoher Anteil von befristet Beschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten auf mangelnde Beschäftigungssicherheit für Beschäftigte hindeuten, aber auch auf Flexibilität am Arbeitsplatz, wenn dies als freiwillige Option angeboten wird. Aus diesem Grund muss das Unternehmen Hintergrundinformationen angeben, um den Nutzern der Informationen die Auslegung der Daten zu erleichtern. Das Unternehmen kann die Gründe für befristete Beschäftigungen erläutern. Ein Beispiel für einen solchen Grund ist die Einstellung von Beschäftigten zur Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen eines befristeten oder saisonalen Projekts oder Ereignisses. Ein weiteres Beispiel ist die übliche Praxis, neuen Beschäftigten einen befristeten Vertrag (z. B. über sechs Monate) anzubieten, bevor eine unbefristete Beschäftigung angeboten wird. Das Unternehmen kann auch die Gründe für die nicht garantierten Arbeitsstunden erläutern.

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HAAAJ-58287