ESRS S1 AR 25.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

AR 25.

Das Unternehmen kann im Zusammenhang mit Absatz 24 außerdem folgende Informationen zur Diversität angeben:

  1. wie es gefährdete oder schutzbedürftige Personen einbezieht (z. B. ob es bestimmte Ansätze verfolgt und potenziellen Hindernissen besondere Aufmerksamkeit widmet),

  2. wie es potenzielle Hindernisse in Bezug auf die Einbeziehung der Personen in seiner Belegschaft berücksichtigt (z. B. sprachliche und kulturelle Unterschiede, Ungleichgewichte zwischen Geschlecht und Befugnissen, Spaltungen innerhalb einer Gemeinschaft oder Gruppe),

  3. wie es den Personen in seiner Belegschaft verständliche und über geeignete Kommunikationskanäle zugängliche Informationen zur Verfügung stellt,

  4. etwaige Interessenkonflikte innerhalb seiner Belegschaft und die Art und Weise, wie das Unternehmen diese Interessenkonflikte gelöst hat, und

  5. wie es versucht, die Menschenrechte aller einbezogenen Interessenträger zu achten, z. B. ihr Recht auf Privatsphäre, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf friedliche Versammlungen und Protest.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287