ESRS S1 63.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

63.

Das Unternehmen hat folgende Informationen im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog anzugeben:

  1. den Gesamtprozentsatz der Beschäftigten, die von Arbeitnehmervertretern abgedeckt sind, mit Angaben auf Länderebene für jedes EWR-Land, in dem das Unternehmen eine erhebliche Zahl von Beschäftigten hat, und

  2. die Existenz einer Vereinbarung mit seinen Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat eines Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287