ESRS S1 4.

Ziel

4.

Dieser Standard deckt die eigene Belegschaft eines Unternehmens ab, was sowohl Menschen umfasst, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Beschäftigte”), als auch nicht angestellte Beschäftigte, bei denen es sich entweder um Personen handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbstständige”), oder um Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften” (NACE-Code N78) tätig sind. Beispiele dafür, wer zur eigenen Belegschaft gehört, sind Anwendungsanforderung 3 zu entnehmen. Die Informationen, die in Bezug auf nicht angestellte Beschäftigte anzugeben sind, haben keinen Einfluss auf deren Status nach geltendem Arbeitsrecht.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287