ESRS S1 AR 5.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

AR 5.

Auch wenn die eigene Belegschaft des Unternehmens möglicherweise nicht auf der Ebene der Strategie oder des Geschäftsmodells mit dem Unternehmen in Kontakt steht, können ihre Standpunkte in die Bewertung der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens einfließen. Das Unternehmen berücksichtigt bei dieser Angabe gegebenenfalls die Standpunkte der Arbeitnehmervertreter.

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HAAAJ-58287