ESRS S1 3.

Ziel

3.

Darüber hinaus erfordert dieser Standard eine Erläuterung, wie solche Auswirkungen sowie die Abhängigkeit des Unternehmens von seiner eigenen Belegschaft wesentliche Risiken oder Chancen für das Unternehmen mit sich bringen können. So kann beispielsweise im Hinblick auf die Chancengleichheit die Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung und Beförderung den Zugang des Unternehmens zu qualifizierten Arbeitskräften einschränken und seinen Ruf schädigen. Umgekehrt können Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Belegschaft und in den oberen Führungsebenen positive Auswirkungen haben, wie z. B. die Vergrößerung des Pools qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung des Ansehens des Unternehmens.

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HAAAJ-58287