ESRS S1 49.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

49.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, Einblicke in das Beschäftigungskonzept des Unternehmens zu geben, einschließlich des Umfangs und der Art der Auswirkungen, die sich aus seiner Beschäftigungspraxis ergeben, um Hintergrundinformationen zu liefern, die das Verständnis der im Rahmen anderer Angabepflichten übermittelten Informationen erleichtern, und um als Grundlage für die Berechnung der quantitativen Parameter zu dienen, die im Rahmen anderer Angabepflichten in diesem Standard anzugeben sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287