ESRS S1 AR 100.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

AR 100.

Die Messung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles des Unternehmens ist für den laufenden Berichtszeitraum und, falls es in früheren Nachhaltigkeitsberichten angegeben wurde, für die beiden vorangegangenen Berichtszeiträume anzugeben.

Verhältnis der Gesamtvergütung

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287