ESRS S1 AR 15.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

AR 15.

Diskriminierung in Beschäftigung und Berufliegt vor, wenn eine Person aufgrund von Merkmalen, die nicht mit Verdiensten oder den inhärenten Anforderungen der Arbeitsstelle zusammenhängen, anders oder weniger günstig behandelt wird. Diese Merkmale werden im Allgemeinen in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften definiert. Neben den in der Angabepflicht genannten Gründen muss das Unternehmen andere Diskriminierungsgründe prüfen, die nach nationalem Recht verboten sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287