ESRS S1 72.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-11 – Sozialschutz

72.

Das Unternehmen hat anzugeben, ob seine eigenen Beschäftigten durch einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert sind, und andernfalls die Länder, in denen dies nicht der Fall ist.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287