ESRS S1 70.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung

70.

Wenn nicht alle seine Beschäftigten eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten erhalten, gibt das Unternehmen die Länder an, in denen die Beschäftigten unter dem geltenden Referenzwert für eine angemessene Entlohnung entlohnt werden, sowie den Prozentsatz der Beschäftigten, deren Lohn unter dem Referenzwert des jeweiligen Landes liegt.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287