ESRS S1 7.

Ziel

7.

Der Standard soll den Nutzern auch ein Verständnis darüber vermitteln, in welchem Umfang das Unternehmen mit internationalen und europäischen Menschenrechtsinstrumenten und -übereinkommen im Einklang steht, einschließlich der Internationalen Charta der Menschenrechte, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der grundlegenden Übereinkommen der IAO, des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der politischen Prioritäten der EU gemäß der europäischen Säule sozialer Rechte sowie der EU-Rechtsvorschriften, einschließlich des Besitzstands der EU im Bereich des Arbeitsrechts.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287