ESRS S1 AR 84.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

AR 84.

In Bezug auf Reisen zu Arbeitszwecken sind Verletzungen und Erkrankungen, die während der Reise einer Person auftreten, mit der Arbeit verbunden, wenn die Person zum Zeitpunkt der Verletzung oder Erkrankung „im Interesse des Arbeitgebers” tätig war. Beispiele für solche Aktivitäten sind Reisen zu und von Kundenkontakten, Wahrnehmung von Aufgaben, und unterhalten oder unterhalten werden, um Geschäfte abzuwickeln, zu besprechen oder zu fördern (auf Anweisung des Arbeitgebers). Wenn das Unternehmen für den Pendelverkehr verantwortlich ist, gelten beim Pendelverkehr aufgetretene Vorfälle als arbeitsbedingt. Vorfälle, die während einer Reise außerhalb der Verantwortung des Unternehmens auftreten (d. h. regelmäßiges Pendeln von und zur Arbeit), können getrennt angegeben werden, sofern das Unternehmen über solche Daten im gesamten Unternehmen verfügt.

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HAAAJ-58287