ESRS S1 61.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

61.

Für Beschäftige, die nicht von Tarifverträgen abgedeckt sind, kann das Unternehmen angeben, ob es ihre Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen auf der Grundlage von Tarifverträgen, die seine anderen Beschäftigten abdecken, oder auf der Grundlage von Tarifverträgen anderer Unternehmen festlegt.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287