Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
AR 98.
Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 97 Buchstabe a erforderlichen Informationen über das Verdienstgefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten (das „geschlechtsspezifische Verdienstgefälle”) wendet das Unternehmen folgende Methode an:
Es berücksichtigt den Bruttostundenverdienst aller Beschäftigten und
wendet die folgende Formel zur Berechnung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles an:
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287