ESRS S1 AR 91.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
AR 91.
Ein Unternehmen berücksichtigt Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen in der Berechnung der Anzahl und der Quote der meldepflichtigen arbeitsbedingten Verletzungen.
Leitlinien zu meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287