ESRS S1 AR 91.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
AR 91.
Ein Unternehmen berücksichtigt Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen in der Berechnung der Anzahl und der Quote der meldepflichtigen arbeitsbedingten Verletzungen.
Leitlinien zu meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287