Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
AR 89.
Bei der Berechnung der Quote der arbeitsbedingten Verletzungen teilt das Unternehmen die jeweilige Anzahl der Fälle durch die Gesamtzahl der von seinen eigenen Arbeitskräften geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit 1 000 000. Die Quoten repräsentieren so die Zahl der jeweiligen Fälle pro einer Million geleisteter Arbeitsstunden. Eine Quote von 1 000 000 geleisteter Arbeitsstunden gibt die Zahl der arbeitsbedingten Verletzungen pro 500 Vollzeitbeschäftigten in einem Zeitraum von einem Jahr an. Für die Zwecke der Vergleichbarkeit werden auch für Unternehmen mit weniger als 500 Arbeitskräften 1 000 000 Arbeitsstunden zugrunde gelegt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287