Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
AR 84.
In Bezug auf Dienstreisen sind Verletzungen und Erkrankungen, die während der Reise einer Person auftreten, mit der Arbeit verbunden, wenn die Person zum Zeitpunkt der Verletzung oder Erkrankung „im Interesse des Arbeitgebers“ tätig war. Beispiele für solche Aktivitäten sind Reisen zu/Rückreisen von Kunden, Wahrnehmung von Aufgaben, und unterhalten oder unterhalten werden, um Geschäfte abzuwickeln, zu besprechen oder zu fördern (auf Anweisung des Arbeitgebers). Wenn das Unternehmen für die damit verbundenen Hin- und Rückfahrten verantwortlich ist, gelten die dabei aufgetretenen Vorfälle als arbeitsbedingt. Vorfälle, die während einer Fahrt außerhalb der Verantwortung des Unternehmens auftreten (d. h. regelmäßiges Pendeln von der und zur Arbeit), können getrennt angegeben werden, sofern das Unternehmen über solche Daten im gesamten Unternehmen verfügt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287