ESRS S1 AR 82.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

AR 82.

Todesfälle können getrennt für arbeitsbedingte Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen angegeben werden.

Hinweise zum Begriff „arbeitsbedingt“

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287