ESRS S1 AR 82.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
AR 82.
Todesfälle können getrennt für arbeitsbedingte Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen angegeben werden.
Hinweise zum Begriff „arbeitsbedingt“
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287