ESRS S1 AR 62.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

AR 62.

Zu den Auftragnehmern (Selbstständigen) unter den Arbeitskräften des Unternehmens gehören beispielsweise Auftragnehmer, die vom Unternehmen mit Arbeiten beauftragt werden, die andernfalls von einem Arbeitnehmer ausgeführt würden, Auftragnehmer, die vom Unternehmen mit Arbeiten in einem öffentlichen Bereich (z. B. auf einer Straße) beauftragt werden, sowie Auftragnehmer, die vom Unternehmen beauftragt werden, die Arbeiten/ Dienstleistungen direkt am Arbeitsplatz eines Kunden des Unternehmens zu erbringen. Personen, die bei einem Dritten beschäftigt sind und Tätigkeiten im Rahmen der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ ausüben und deren Arbeit unter der Leitung des Unternehmens steht, sind beispielsweise Personen, die die gleichen Arbeiten wie Arbeitnehmer ausführen, z. B. Personen, die einspringen, wenn Arbeitnehmer (aufgrund von Krankheit, Urlaub, Elternzeit usw.) vorübergehend nicht arbeiten können, Personen, die reguläre Arbeiten am gleichen Standort wie Arbeitnehmer ausführen, sowie Arbeitskräfte, die vorübergehend aus einem anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden, um für das Unternehmen zu arbeiten („entsandte Arbeitskräfte“). Zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (also Arbeitskräfte, die nicht zu den Arbeitskräften des Unternehmens gehören und im Rahmen des ESRS S2 angegeben werden,) gehören Arbeitskräfte eines vom Unternehmen unter Vertrag genommenen Lieferanten, die in den Räumlichkeiten des Lieferanten nach dessen Arbeitsmethoden arbeiten, Arbeitskräfte in einem „nachgelagerten“ Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens erwirbt, sowie Arbeitskräfte eines Ausrüstungslieferanten des Unternehmens, die an einem oder mehreren Arbeitsplätzen des Unternehmens die Ausrüstung des Lieferanten (z. B. Fotokopiergerät) gemäß dem Vertrag zwischen dem Ausrüstungslieferanten und dem Unternehmen regelmäßig instand halten.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287