Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
AR 58.
Quantitative Daten, wie z. B. die Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen oder der Teilzeitkräfte, dürften für sich genommen kaum ausreichen. So könnte beispielsweise ein hoher Anteil von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen oder Teilzeitkräften auf mangelnde Beschäftigungssicherheit für die Arbeitnehmer hindeuten, aber auch auf Flexibilität am Arbeitsplatz, wenn dies als freiwillige Option angeboten wird. Aus diesem Grund muss das Unternehmen Hintergrundinformationen angeben, um den Nutzern der Informationen die Auslegung der Daten zu erleichtern. Das Unternehmen kann die Gründe für befristete Arbeitsverhältnisse erläutern. Ein Beispiel für einen solchen Grund ist die Einstellung von Arbeitnehmern zur Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen eines befristeten oder saisonalen Projekts oder Ereignisses. Ein weiteres Beispiel ist die übliche Praxis, neuen Arbeitnehmern einen befristeten Vertrag (z. B. über sechs Monate) anzubieten, bevor eine unbefristete Beschäftigung angeboten wird. Das Unternehmen kann auch die Gründe für die nicht garantierten Arbeitsstunden erläutern.
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HAAAJ-58287