ESRS S1 AR 5.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

AR 5.

Auch wenn die Arbeitskräfte des Unternehmens möglicherweise nicht bezüglich der Strategie oder des Geschäftsmodells mit dem Unternehmen in Kontakt stehen, können ihre Standpunkte in die Bewertung der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens einfließen. Das Unternehmen hat bei dieser Angabe gegebenenfalls die Standpunkte der Arbeitnehmervertreter zu berücksichtigen.

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HAAAJ-58287