ESRS S1 AR 31.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

AR 31.

Wenn das Unternehmen erklärt, inwiefern es Kenntnis darüber hat, dass Personen unter seinen Arbeitskräften diese Kanäle kennen und ihnen vertrauen, kann das Unternehmen relevante und zuverlässige Daten über die Wirksamkeit dieser Kanäle aus der Sicht der betroffenen Personen vorlegen. Beispiele für Informationsquellen sind Umfragen unter Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens, die solche Kanäle genutzt haben, sowie zu deren Zufriedenheit mit dem Verfahren und den Ergebnissen.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287