ESRS S1 AR 3.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Ziel

AR 3.

Personen, die unter den Begriff „Arbeitskräfte des Unternehmens“ fallen, sind beispielsweise die Folgenden:

  1. Zu den Auftragnehmern (Selbstständigen) unter den Arbeitskräften des Unternehmens gehören beispielsweise:

    1. Auftragnehmer, die vom Unternehmen mit Arbeiten beauftragt werden, die andernfalls von einem Arbeitnehmer ausgeführt würden,

    2. Auftragnehmer, die vom Unternehmen mit Arbeiten in einem öffentlichen Bereich (z. B. auf einer Straße) beauftragt werden,

    3. Auftragnehmer, die vom Unternehmen beauftragt werden, die Arbeiten/Dienstleistungen direkt am Arbeitsplatz eines Kunden des Unternehmens zu erbringen.

  2. Zu den Personen, die bei einem Dritten beschäftigt sind und im Rahmen der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ tätig sind, gehören Personen, die die gleiche Arbeit verrichten wie Arbeitnehmer, z. B.:

    1. Personen, die einspringen, wenn Arbeitnehmer vorübergehend nicht arbeiten können (aufgrund von Krankheit, Urlaub, Elternzeit usw.),

    2. Personen, die zusätzlich zu den regulären Arbeitnehmer Arbeiten verrichten,

    3. Personen, die vorübergehend aus einem anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden, um für das Unternehmen zu arbeiten („entsandte Arbeitskräfte“).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287