Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
AR 26.
Das Unternehmen kann auch Informationen über die Wirksamkeit der Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens aus früheren Berichtszeiträumen angeben. Dies gilt in Fällen, in denen das Unternehmen die Wirksamkeit dieser Verfahren bewertet oder Lehren daraus im laufenden Berichtszeitraum gezogen hat. Die Verfahren zur Nachverfolgung der Wirksamkeit können interne oder externe Prüfungen oder Überprüfungen, Folgenabschätzungen, Messsysteme, Rückmeldungen von Interessenträgern, Beschwerdemechanismen, externe Leistungseinstufungen und Referenzwerte umfassen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287