ESRS S1 AR 20.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
AR 20.
Globale Rahmenvereinbarungen dienen dazu, eine dauerhafte Beziehung zwischen einem multinationalen Unternehmen und einem internationalen Gewerkschaftsbund herzustellen, um dafür zu sorgen, dass das Unternehmen in jedem Land, in dem es tätig ist, die gleichen Standards einhält.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287