ESRS S1 AR 15.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

AR 15.

Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Merkmalen, die nicht mit Verdiensten oder den inhärenten Anforderungen der Arbeitsstelle zusammenhängen, anders oder weniger günstig behandelt wird. Diese Merkmale werden im Allgemeinen in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften definiert. Neben den in der Angabepflicht genannten Gründen hat das Unternehmen andere Diskriminierungsgründe zu prüfen, die nach nationalem Recht verboten sind.

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HAAAJ-58287