Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
AR 103.
Zusätzlich zu den gemäß den Absätzen 103 und 104 erforderlichen Informationen kann das Unternehmen den Status von Vorfällen und/oder Beschwerden und der ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf Folgendes angeben:
vom Unternehmen geprüfte Vorfälle,
Pläne zur Abhilfe, die umgesetzt werden,
Pläne zur Abhilfe, die umgesetzt wurden, deren Ergebnisse durch routinemäßige interne Management- Prüfverfahren überprüft wurden, und
Vorfälle, die nicht mehr Gegenstand von Maßnahmen sind.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287