ESRS S1 89.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

89.

Das Unternehmen kann die in Absatz 88 Buchstaben d und e genannten Informationen auch in Bezug auf Fremdarbeitskräfte angeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287