ESRS S1 89.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
89.
Das Unternehmen kann die in Absatz 88 Buchstaben d und e genannten Informationen auch in Bezug auf Fremdarbeitskräfte angeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287