ESRS S1 89.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
89.
Das Unternehmen kann die in Absatz 88 Buchstaben d und e genannten Informationen auch in Bezug auf nicht angestellte Beschäftigte angeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287