ESRS S1 79.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen
79.
Das Unternehmen hat vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen für die Erhebung von Daten anzugeben, wie hoch der Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen unter seinen Arbeitnehmern ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287