ESRS S1 73.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-11 – Sozialschutz
73.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwiefern die eigenen Beschäftigten des Unternehmens durch einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert sind, und andernfalls über die Länder, in denen dies nicht der Fall ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287