ESRS S1 73.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung
73.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwiefern die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert sind, und falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287