ESRS S1 73.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-11 – Sozialschutz

73.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwiefern die eigenen Beschäftigten des Unternehmens durch einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert sind, und andernfalls über die Länder, in denen dies nicht der Fall ist.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287