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ESRS S1 69.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung

69.

Das Unternehmen gibt an, ob alle seine Arbeitnehmer im Einklang mit den geltenden Referenzwerten eine angemessene Entlohnung erhalten. Wenn ja, reicht diese Angabe aus, um diese Angabepflicht zu erfüllen, und es sind keine weiteren Informationen erforderlich.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KIEHL HAAAJ-58287

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