ESRS S1 68.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung
68.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, ob alle Arbeitnehmer des Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit den geltenden Referenzwerten im Einklang steht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287