ESRS S1 68.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung

68.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, ob alle Arbeitnehmer des Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit den geltenden Referenzwerten im Einklang steht.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287