ESRS S1 66.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen

66.

Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

  1. die Geschlechterverteilung nach Anzahl sowie prozentualem Anteil auf der obersten Führungsebene und

  2. die Verteilung der Arbeitnehmer nach Altersgruppen: Unter 30 Jahren, 30–50 Jahre, über 50 Jahre.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287