ESRS S1 60.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

60.

Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

  1. wie viel Prozent seiner gesamten Arbeitnehmer von Tarifverträgen abgedeckt sind,

  2. ob es im Europäischen Wirtschaftsraum über einen oder mehrere Tarifverträge verfügt, und, wenn ja, den Gesamtprozentsatz seiner Arbeitnehmer, die von diesem Tarifvertrag bzw. diesen Tarifverträgen abgedeckt sind, für jedes Land, in dem es eine signifikante Zahl von Arbeitnehmern hat, d. h. mindestens 50 Arbeitnehmer nach Personenzahl, was mindestens 10 % der Gesamtzahl seiner Arbeitnehmer entspricht, und

  3. außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums den prozentualen Anteil der eigenen Arbeitnehmer, für die Tarifverträge gelten, aufgeschlüsselt nach Regionen.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287