ESRS S1 58.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

58.

Das Unternehmen hat anzugeben, inwieweit die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen seiner Arbeitnehmer durch Tarifverträge bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit seine Arbeitnehmer im sozialen Dialog auf EWR-Ebene repräsentiert werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287