ESRS S1 58.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
58.
Das Unternehmen hat anzugeben, inwieweit die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen seiner Arbeitnehmer durch Tarifverträge bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit seine Arbeitnehmer im sozialen Dialog auf EWR-Ebene repräsentiert werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287