ESRS S1 45.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

45.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen ergebnisorientierte Ziele nutzt, um seine Fortschritte bei der Bewältigung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens voranzutreiben und zu messen.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287