ESRS S1 44.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

44.

Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:

  1. Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und/oder

  2. Förderung positiver Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und/oder

  3. Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287