Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
44.
Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:
Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und/oder
Förderung positiver Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und/oder
Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287