Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chance
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
36.
Diese Angabepflicht hat zwei Ziele: Zum einen soll ein Verständnis aller Maßnahmen und Initiativen vermittelt werden, mit denen das Unternehmen
darauf hinarbeitet, wesentliche negative Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte zu verhindern, abzumildern und zu verbessern, und/oder
versucht, für wesentliche positive Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte zu sorgen.
Zum anderen soll ein Verständnis dafür vermittelt werden, wie das Unternehmen mit den wesentlichen Risiken umgeht und die wesentlichen Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens nutzt.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287