Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
36.
Diese Angabepflicht hat zwei Ziele: Zum einen soll ein Verständnis aller Maßnahmen und Initiativen vermittelt werden, mit denen das Unternehmen
darauf hinarbeitet, wesentliche negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu verhindern, abzumildern und zu beheben, und/oder
versucht, für wesentliche positive Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft zu sorgen.
Zum anderen soll ein Verständnis dafür vermittelt werden, wie das Unternehmen mit den wesentlichen Risiken umgeht und die wesentlichen Chancen im Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft nutzt.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287