Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chance
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
31.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für die formalen Mittel zu vermitteln, mit denen die Arbeitskräfte des Unternehmens diesem ihre Anliegen und Bedürfnisse unmittelbar mitteilen können und/oder mit denen das Unternehmen die Verfügbarkeit solcher Kanäle (z. B. Beschwerdemechanismen) am Arbeitsplatz unterstützt, und wie gemeinsam mit betroffenen Personen Folgemaßnahmen in Bezug auf die vorgebrachten Probleme und auf die Wirksamkeit dieser Kanäle durchgeführt werden.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287